RS VwGH Erkenntnis 1991/02/19 90/08/0100

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 98/08/0191 E VS 12. Dezember 2000 VwSlg 15528 A/2000 RS 9; (RIS: abwh) Rechtssatz

Bei der Vertreterhaftung nach § 67 Abs 10 ASVG kommt es für die Frage des Verschuldens nicht auf den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit an, sondern auf die bei Fälligkeit der Beitragsschuld gegebene Liquiditätslage und die vom Vertreter daraus gezogenen Konsequenzen.

Im RIS seit
12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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