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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §110;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/18 85/08/0151 3Stammrechtssatz
Mit Rücksicht auf die gem § 110 ASVG geltende sachliche Abgabenfreiheit kommt ein Ersatz von Stempelgebühren nicht in Betracht.
Schlagworte
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei GebührenfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080050.X04Im RIS seit
29.11.2001Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009