RS Vwgh 1991/2/19 89/08/0097

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §471a;
ASVG §471b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0349 2

Stammrechtssatz

Daß durch die Beschäftigung nur ein geringer Teil der dem Beschäftigten an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird, schließt seine persönliche Abhängigkeit nicht von vornherein aus.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080097.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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