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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0349 2Stammrechtssatz
Daß durch die Beschäftigung nur ein geringer Teil der dem Beschäftigten an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird, schließt seine persönliche Abhängigkeit nicht von vornherein aus.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080097.X03Im RIS seit
18.10.2001