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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §67;Beachte
Die Beschwerdefälle 90/08/0172 90/08/0175 90/08/0179 90/08/0180 vom 19.3.1991 wurden im gleichen Sinn erledigt.Rechtssatz
Der Bescheid, mit dem die Haftung für Beitragsschulden nach § 67 ASVG ausgesprochen wird, löst die konkrete Rechtswirksamkeit der (bis dahin bloß latenten) Haftung gegenüber dem Versicherungsträger aus und damit auch die rechtliche Verbindlichkeit für den Haftenden, Beiträge an den Versicherungsträger zu entrichten, und hat insoweit konstitutiven Charakter (Hinweis E 15.12.1988, 88/08/0252).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080177.X06Im RIS seit
11.07.2001