Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §11 Abs2;Rechtssatz
§ 11 Abs 2 ASVG erlaubt nur die Nichtberücksichtigung von gemäß § 49 ASVG nicht zum Entgelt gehörenden Bezügen; bezeichnen Arbeitgeber und ArbN Lohnbestandteile daher unrichtig als beitragsfrei (§ 49 Abs 3 ASVG), so ist die Behörde daran nicht gebunden, sondern hat die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X10Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010