RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0114

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
GSVG 1978 §25 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/08/0226 4

Stammrechtssatz

Da das GSVG ausschließlich an den Einkunftsbegriff des Einkommensteuerrechtes anknüpft und nicht an die - mitunter differenzierenden - Tarifbestimmungen, ändert auch eine besondere steuerliche Behandlung des Übergangsgewinnes nichts daran, daß dieser bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage nach § 25 GSVG heranzuziehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080114.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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