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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHGNov 1980 Art4 §1 Abs4;Rechtssatz
§ 25 Abs 1 GSVG stellt nur auf die für die Bemessung der Einkommensteuer maßgeblichen Einkünfte unabhängig von ihrer Entstehungsursache ab; daher kommt dem Umstand, daß der strittige Übergangsgewinn bei unterlassener Umwandlung der GmbH in ein nichtprotokolliertes Einzelunternehmen nicht aufgelaufen wäre, keine Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080114.X04Im RIS seit
26.11.2001