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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §46;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0061 1Stammrechtssatz
Gründen sich die Einwendungen des Beschuldigten auf bloße Vermutungen, ohne daß der Beschuldigte das Vorliegen bestimmter, gegen das Meßergebnis des Radargerätes sprechender Tatsachen zu behaupten vermag, so ist die Berufungsbehörde nicht gehalten, dem letztlich auf die Aufnahme von Erkundungsbeweisen zielenden Beweisanträgen durch weitere Ermittlungen zu folgen (Hinweis E 20.6.1990, 89/02/0045).
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenFeststellen der GeschwindigkeitÜberschreiten der GeschwindigkeitAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020200.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011