RS Vwgh 1991/2/20 90/02/0191

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs 2 VStG 1950 innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist gesetzt wurde, kommt es nicht auf die richtige rechtliche Qualifikation der zur Last gelegten strafbaren Handlung an, sondern darauf, daß sich der gegen den Bf gerichtete Tatvorwurf auf alle wesentlichen Sachverhaltselemente bezogen hat und diese eine richtige Subsumtion zuließen (Hinweis E 22.5.1985, 85/03/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020191.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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