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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs 2 VStG 1950 innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist gesetzt wurde, kommt es nicht auf die richtige rechtliche Qualifikation der zur Last gelegten strafbaren Handlung an, sondern darauf, daß sich der gegen den Bf gerichtete Tatvorwurf auf alle wesentlichen Sachverhaltselemente bezogen hat und diese eine richtige Subsumtion zuließen (Hinweis E 22.5.1985, 85/03/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020191.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009