Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/02/0196Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0174 1Stammrechtssatz
Behauptet der Zulassungsbesitzer eines Kfz eine unbefugte Inbetriebnahme des Kfz, so hat er hiefür eine konkrete Behauptung aufzustellen und hiefür entsprechende Beweise anzubieten.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020176.X01Im RIS seit
03.04.2001