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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 549;Rechtssatz
Auch die Tätigkeit eines Friedhofsängers kann durchaus eine künstlerische Tätigkeit sein (Hinweis E 14.9.1988, 86/13/0101). Die Abgabenbehörde ist verpflichtet, bei bestehenden Zweifeln am künstlerischen Gehalt musikalischer Darbietungen unter Umständen auch vom Amts wegen ein Sachverständigengutachten einzuholen (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987130060.X02Im RIS seit
20.02.1991