RS Vwgh 1991/2/20 87/13/0060

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §177 Abs1;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 549;

Rechtssatz

Auch die Tätigkeit eines Friedhofsängers kann durchaus eine künstlerische Tätigkeit sein (Hinweis E 14.9.1988, 86/13/0101). Die Abgabenbehörde ist verpflichtet, bei bestehenden Zweifeln am künstlerischen Gehalt musikalischer Darbietungen unter Umständen auch vom Amts wegen ein Sachverständigengutachten einzuholen (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987130060.X02

Im RIS seit

20.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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