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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/18/0016 E 19. Februar 1988 RS 2Stammrechtssatz
Die in einer Berufung abgegebene Erklärung "Ich fechte das Straferkenntnis in seinem gesamten Inhalt und Umfang nach an und bestreite die mir zur Last gelegten Delikte" entspricht angesichts des Fehlens einer Begründung nicht dem § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 1.2.1984, 83/03/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020016.X02Im RIS seit
20.02.1991Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010