RS Vwgh 1991/2/20 91/02/0004

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art140 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §5 Abs1;

Beachte

Der Beschwerdefall 91/02/0005 wurde am 20.2.1991 im gleichen Sinn erledigt;

Rechtssatz

Auch wenn der Bf die Vorschriften betreffend die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt für verfassungswidrig hält, darf er diesen nicht den Gehorsam versagen und die diesbezügliche Untersuchung verweigern.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020004.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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