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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Beachte
Der Beschwerdefall 91/02/0005 wurde am 20.2.1991 im gleichen Sinn erledigt;Rechtssatz
Auch wenn der Bf die Vorschriften betreffend die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt für verfassungswidrig hält, darf er diesen nicht den Gehorsam versagen und die diesbezügliche Untersuchung verweigern.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020004.X01Im RIS seit
12.06.2001