RS Vwgh 1991/2/20 90/02/0145

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die bloße Aufnahme einschlägiger Klauseln in Arbeitsverträge entlastet den Dienstgeber (Zulassungsbesitzer) nicht von der ihn treffenden Pflicht gem § 103 Abs 1 lit a KFG. Vielmehr bedarf es einer wirksamen begleitenden Kontrolle.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020145.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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