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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Die bloße Aufnahme einschlägiger Klauseln in Arbeitsverträge entlastet den Dienstgeber (Zulassungsbesitzer) nicht von der ihn treffenden Pflicht gem § 103 Abs 1 lit a KFG. Vielmehr bedarf es einer wirksamen begleitenden Kontrolle.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020145.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009