Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §3 Abs1;Rechtssatz
Die bloße Erteilung von Weisungen, um die Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG sicherzustellen, reicht zur Entlastung des Arbeitgebers nicht aus; entscheidend ist, ob auch eine wirksame Kontrolle über die Einhaltung der vom Verantwortlichen erteilten Weisung erfolgt ist (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090173.X09Im RIS seit
21.02.1991Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010