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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/09/0080 E 22. Mai 1985 RS 4Stammrechtssatz
Die bel Behörde ist verpflichtet, in der Bescheidbegründung den seinerzeit von ihr als entscheidungswesentlich angesehenen Sachverhalt und jenen Sachverhalt festzustellen, der nunmehr gegeben ist und der für die Zuerkennung der Pflegezulage als rechtserheblich in Betracht kommt. (Hinweis auf E vom 30.1.1984, 82/09/0150)
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheVerfahrensrecht DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090162.X07Im RIS seit
26.09.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2014