RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0162

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Veröffentlicht am 21.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
KOVG 1957 §18 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/09/0080 E 22. Mai 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Die bel Behörde ist verpflichtet, in der Bescheidbegründung den seinerzeit von ihr als entscheidungswesentlich angesehenen Sachverhalt und jenen Sachverhalt festzustellen, der nunmehr gegeben ist und der für die Zuerkennung der Pflegezulage als rechtserheblich in Betracht kommt. (Hinweis auf E vom 30.1.1984, 82/09/0150)

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener SacheVerfahrensrecht Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090162.X07

Im RIS seit

26.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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