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68/01 BehinderteneinstellungNorm
BEinstG §12 Abs1;Rechtssatz
Die Zuständigkeit des Behindertenausschusses zur nachträglichen Zustimmung zu einer bereits ausgesprochenen Kündigung eines begünstigten Behinderten ist auch dann gegeben, wenn der begünstigte Behinderte zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung des Arbeitgebers (hier: 2. Mai 1989) und der Bescheiderlassung durch den Behindertenausschuß (hier: 14.2.1990) seinen Austritt erklärt hat (hier: 4. Juli 1989).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090095.X02Im RIS seit
21.02.1991