RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0095

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Veröffentlicht am 21.02.1991
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Index

68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §12 Abs1;
BEinstG §8 Abs2;

Rechtssatz

Hinsichtlich der Zuständigkeit des Behindertenausschusses sieht § 12 Abs 1 BEinstG vor, daß bei jedem LIA ein Behindertenausschuß errichtet wird, der in den von diesem BG bestimmten Fällen zu entscheiden hat. Diese Fälle sind: Die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung eines begünstigten Behinderten und die nachträgliche Zustimmung zu einer bereits ausgesprochenen Kündigung eines begünstigten Behinderten (Hinweis Ernst, Behinderteneinstellungsgesetz, Verlag des österreichischen Gewerkschaftsbundes, Anm 2 zu § 12).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090095.X01

Im RIS seit

21.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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