Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Mit 90/17/0183 wurden die Beschwerdefälle 90/17/0183 bis 90/17/0186, 90/17/0193, 90/17/0203, 90/17/0204, 90/17/0206, 90/17/0207 bis 90/17/0212, 90/17/0217 bis 90/17/0219 sowie 90/17/0226 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; die Beschwerdefälle (Serie) 90/17/0157, 90/17/0195 und 90/17/0205 wurden am 22.2.1991 im gleichen Sinne erledigt;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/05/0157 E 26. April 1988 RS 3Stammrechtssatz
Für das nachprüfende Verfahren vor der Gemeindeaufsichtsbehörde und vor dem VwGH kann grundsätzlich nur jener Sachverhalt und jene Rechtslage entscheidend sein, die im Zeitpunkt des abschließenden Bescheides auf Gemeindeebene gegeben war.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990170183.X03Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2015