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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 87/12/0152Rechtssatz
Aus der Parteistellung im Berufungsverfahren, das mit dem erstangefochtenen Bescheid abgeschlossen wurde, kann nichts für die Stellung des Bf in dem mit dem zweitangefochtenen Bescheid abgeschlossenen Verfahren in derselben Rechtssache, in dem die belBeh über verschiedene Anträge des Bf betreffend Akteneinsicht erstmals meritorisch abgesprochen hat, gewonnen werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteibegriff Tätigkeit der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987120151.X02Im RIS seit
03.04.2001