Index
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1978 §19 Abs9;Rechtssatz
Keine der im LiegTeilG vorgesehenen Anmerkungen hat die Wirkung, daß das Wirksamwerden der BILDUNG des neuen Grundstückes durch Grundbuchsbeschluß auf jenen Zeitpunkt vorverlegt wird, in welchem das Grundbuchsgesuch überreicht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987170254.X04Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010