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L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
AbgVG Vlbg 1984 §106 Abs1;Rechtssatz
Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170064.X02Im RIS seit
22.02.1991