RS Vwgh 1991/2/22 89/17/0244

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;
LAO OÖ 1984 §7 Abs1;

Rechtssatz

Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 30.5.1989, 89/14/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170244.X04

Im RIS seit

22.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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