RS Vwgh 1991/2/22 89/17/0244

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;
LAO OÖ 1984 §7 Abs1;

Rechtssatz

Fahrlässig die Verpflichtung, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen, vernachlässigt zu haben, wird angenommen, wenn der Vertreter keine Gründe darlegen kann, wonach ihm die Erfüllung unmöglich war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170244.X02

Im RIS seit

22.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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