RS Vwgh 1991/2/22 89/17/0244

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;
LAO OÖ 1984 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet erst mit deren Abstattung. Der Geschäftsführer einer GmbH muß sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die nunmehr von ihm vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170244.X06

Im RIS seit

22.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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