RS Vwgh 1991/2/22 90/17/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1991
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Index

L10103 Stadtrecht Niederösterreich
L37063 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/16 Berechnung von Fristen

Norm

B-VG Art89 Abs1 idF 1975/302;
FristberechnungsÜbk Eur §3 Abs1;
KurzparkzonenabgabeV Sankt Pölten 1987;
Statut Sankt Pölten 1977 §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/21 89/17/0236 3 (hier Tatzeitpunkte 5.5.1989 und 11.5.1989)

Stammrechtssatz

Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Sankt Pölten über die Erhebung der Kurzparkzonenabgabe in der Stadt Sankt Pölten wurde nicht während voller zwei Wochen durch Anschlag kundgemacht. Damit fehlte es an einer Voraussetzung für die Gebührenpflicht für die im Beschwerdefall relevanten Tatzeitpunkte (25.4.1988 bis 3.6.1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170098.X02

Im RIS seit

14.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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