RS Vwgh 1991/2/22 90/12/0286

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §206 Abs6;
BDG 1979 §56;
BDG 1979 §59 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/12/0287

Rechtssatz

Da die Abweisung jener Bewerber, die bei der Besetzung der schulfesten Stellen nicht zum Zug kommen, die untrennbare Folge der Besetzung der schulfesten Stellen mit den berücksichtigten Bewerbern darstellt, ist ein gesonderter Abspruch gegenüber den abgewiesenen Bewerbern nicht zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120286.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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