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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §206 Abs6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/12/0287Rechtssatz
Da die Abweisung jener Bewerber, die bei der Besetzung der schulfesten Stellen nicht zum Zug kommen, die untrennbare Folge der Besetzung der schulfesten Stellen mit den berücksichtigten Bewerbern darstellt, ist ein gesonderter Abspruch gegenüber den abgewiesenen Bewerbern nicht zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120286.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010