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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §72 Abs1;Rechtssatz
Eine geschlossene Formation im Sinne des § 72 Abs 1 RGV ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn mehrere Angehörige des Bundesheeres zum Zwecke einer militärischen Verrichtung zu einer unter einem bestimmten Befehl stehenden Truppe zusammengefasst werden (Hinweis E 11.3.1971, 1877/70, VwSlg 7988 A/1971).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120227.X02Im RIS seit
22.02.1991Zuletzt aktualisiert am
09.07.2010