RS Vwgh 1991/2/22 90/12/0227

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §72 Abs1;

Rechtssatz

Eine geschlossene Formation im Sinne des § 72 Abs 1 RGV ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn mehrere Angehörige des Bundesheeres zum Zwecke einer militärischen Verrichtung zu einer unter einem bestimmten Befehl stehenden Truppe zusammengefasst werden (Hinweis E 11.3.1971, 1877/70, VwSlg 7988 A/1971).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120227.X02

Im RIS seit

22.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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