RS Vwgh 1991/2/22 89/12/0186

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/01 Hochschullehrer

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Beschränkt sich eine Behörde auf die Wiedergabe des Umstandes der Einholung der amtlichen Gutachten sowie der Abgabe bzw Vorlage weiterer "Stellungnahmen" durch den Antragsteller, so kann dies nicht als Begründung eines Bescheides angesehen werden.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverständiger Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120186.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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