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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Beschränkt sich eine Behörde auf die Wiedergabe des Umstandes der Einholung der amtlichen Gutachten sowie der Abgabe bzw Vorlage weiterer "Stellungnahmen" durch den Antragsteller, so kann dies nicht als Begründung eines Bescheides angesehen werden.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverständiger GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989120186.X01Im RIS seit
12.06.2001