RS Vwgh 1991/2/25 89/15/0064

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Veröffentlicht am 25.02.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §24;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob - die Erfüllung des Tatbestandes des § 24 BewG vorausgesetzt - die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zusammenfassung der Wirtschaftsgüter von Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Einheit iSd § 2 Abs 1 BewG vorliegen, bleiben privatrechtliche Beziehungen des einzelnen Ehegatten zu den verschiedenen Teilen der wirtschaftlichen Einheit außer Betracht (Hinweis BFH 24.10.1958, BStBl III 1959, 2). Bei der Abgrenzung einer wirtschaftlichen Einheit kommt es somit weder darauf an, wer von den beiden Ehegatten Eigentümer der wirtschaftlich zusammengehörenden Wirtschaftsgüter ist, noch auf den Güterstand der Ehegatten (Hinweis Gürsching/Stenger, Bewertungsgesetz Vermögenssteuergesetz Kommtentar, 08te Aufl § 26 BewG Anm 3.1, § 119 BewG Anm 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150064.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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