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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgÄG 1982 Abschn12 Art2 Abs1;Rechtssatz
Der Erhöhungsbescheid ersetzt den maßgebenden Einheitswertbescheid nicht, sondern tritt hinsichtlich des ob einem bestimmten Zeitpunkt steuerlich maßgebenden Einheitswertes zum maßgebenden Einheitswert hinzu, ergänzt diesen (Hinweis Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewG; 02te Aufl, 131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150064.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.09.2008