RS Vwgh 1991/2/26 90/04/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1991
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §356 Abs3 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0222 3

Stammrechtssatz

Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebsanlagengenehmigung steht als verfahrensrechtliche Frage im untrennbaren Zusammenhang mit den durch § 74 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 356 Abs 3 GewO 1973 normierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040152.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten