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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Hinblick auf den konstitutiven Charakter der Gewerbeanmeldung ist die der Behörde aufgetragene Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Gewerbeanmeldung auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0242). Im Anwendungsbereich des § 9 Abs 1 GewO 1973 müssen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen iSd § 340 Abs 1 GewO 1973 auch in Ansehung des bestellten Geschäftsführers in diesem Zeitpunkt gegeben sein. Eine darnach getroffene Vereinbarung zur Herstellung der Voraussetzungen des § 39 Abs 2 Z 3 GewO 1973 verschafft der Gewerbeanmeldung nicht die gesetzliche Deckung.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040272.X01Im RIS seit
26.02.1991