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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §354;Rechtssatz
Wird ein Bach durch ein Projekt verändert, so ist dies kein Eingriff in das Recht des Grundeigentümers, wenn eine Veränderung an diesem Gewässer in seiner Wasserführung, nicht aber in seinem Verlauf stattfindet, und es somit auch zu keiner Veränderung des Verlaufes der entlang des Baches gelegenen Grundgrenze kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070111.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
20.07.2016