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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §198 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Sperrstundenüberschreitung liegt Geringfügigkeit iSd § 21 Abs 1 VStG nicht vor, wenn immerhin sieben Personen über das Ende der Betriebszeit hinaus im Lokal anwesend waren und wenn die Gefahr einer Lärmbelästigung der Nachbarn bestand, was als erwiesen angenommen werden durfte, wenn Anzeigen wegen Lärmbelästigung vorlagen (Hinweis E 19.9.1989, 89/04/0082).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040131.X02Im RIS seit
11.07.2001