Index
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;Rechtssatz
Ist auch nur ein Teil der vom Genehmigungsantrag erfaßten Betriebsanlage auf Grundflächen situiert, die nach den Bestimmungen des OÖ ROG die Widmung "Grünland" ohne einen derartigen Anlagevorhaben entsprechende Sonderwidmung aufweisen, so ist nach § 77 Abs 1 zweiter Satz das Errichten und Betreiben der Betriebsanlage verboten, da ihr die Bestimmung des § 18 Abs 5 OÖ ROG entgegensteht (Hinweis E 19.9.1989, 89/04/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040277.X02Im RIS seit
26.02.1991