RS Vwgh 1991/2/26 90/07/0133

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Veröffentlicht am 26.02.1991
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §20 Abs3;
FlVfLG Krnt 1979 §52 Abs3;
FlVfLG Krnt 1979 §66;
FlVfLG Krnt 1979 §82;

Rechtssatz

Allfällige wirtschaftliche Nachteile, welche sich die eine Ausscheidung begehrenden Mitglieder der Agrargemeinschaft möglicherweise dadurch selbst zugefügt haben, daß sie längst Kaufpreise für ihre Anteile entgegengenommen und diese womöglich auch bereits verbraucht haben, können für eine Zulässigkeit der beantragten Sonderteilung nicht ins Treffen geführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070133.X02

Im RIS seit

26.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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