Index
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §20 Abs3;Rechtssatz
Allfällige wirtschaftliche Nachteile, welche sich die eine Ausscheidung begehrenden Mitglieder der Agrargemeinschaft möglicherweise dadurch selbst zugefügt haben, daß sie längst Kaufpreise für ihre Anteile entgegengenommen und diese womöglich auch bereits verbraucht haben, können für eine Zulässigkeit der beantragten Sonderteilung nicht ins Treffen geführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070133.X02Im RIS seit
26.02.1991Zuletzt aktualisiert am
07.07.2009