RS Vwgh 1991/2/27 90/04/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0020 E 28. Juni 1988 RS 1

Stammrechtssatz

An jeder Stelle, an der in § 13 Abs 3 GewO 1973 das Wort "Konkurs" verwendet wird, ist dieses Wort iS des von der Konkursordnung geregelten an die Eröffnung durch das zuständige Gericht gebundenen Rechtsinstitutes zu verstehen (Hinweis E 21.3.1980, 2446/79).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040204.X02

Im RIS seit

27.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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