Index
L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerordnungRechtssatz
Gebührenordnung der Gemeinde Kienberg über die Erhebung einer Wasserverbrauchsgebühr, kein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip; das Abstellen der Wasserverbrauchsgebühren auf die Wohnungs- bzw. Betriebsgröße ist nicht unsachlich; keine Willkür; kein Entzug des gesetzlichen Richters
Schlagworte
Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Gebühr (Wasserversorgung), Wasserversorgung, Äquivalenzprinzip, VfGH / Prüfungsmaßstab, BescheiderlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1980:B218.1977Dokumentnummer
JFR_10198783_77B00218_01