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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Verfahren gegen den zur Vertretung nach außen Berufenen iSd § 9 VStG bedarf es - unabhängig vom Verfahren gegen den unmittelbaren Täter - eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens und einer Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten.
Schlagworte
Grundsatz der UnbeschränktheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030201.X02Im RIS seit
27.02.1991