RS Vwgh 1991/2/27 90/03/0201

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Veröffentlicht am 27.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §46;
AVG §58;
VStG §25 Abs2;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Im Verfahren gegen den zur Vertretung nach außen Berufenen iSd § 9 VStG bedarf es - unabhängig vom Verfahren gegen den unmittelbaren Täter - eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens und einer Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030201.X02

Im RIS seit

27.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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