RS Vwgh 1991/2/27 90/04/0291

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Veröffentlicht am 27.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §1;
AVG §6;
AVG §68 Abs4 lita;
BergG 1975 §146 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 146 Abs 1 BergG hat über das Ansuchen betreffend eine Bergbauanlage die Berghauptmannschaft zu entscheiden. An dieser Zuständigkeit ändert der Umstand nichts, sollte die Berghauptmannschaft das Projekt zu Unrecht als Bergbauanlage qualifiziert und damit möglicherweise zu Unrecht die Bewilligung erteilt haben, statt die Bewilligung zu versagen. War die Zuständigkeit gegeben, so lag auch kein Fall vor, der die Nichtigerklärung des Bescheides gem § 68 Abs 4 lit a AVG erlaubte.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040291.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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