RS Vwgh 1991/2/27 90/04/0312

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Veröffentlicht am 27.02.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/02 Sonstiges Verwaltungsverfahren
95/07 Dampfkesselrecht

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
DKV §49 Abs2;
VEG 1925 Art48 Abschn4 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Aus Art 48, Abschn 4, Abs 1 VEG läßt sich ein subjektiv-öffentliches Recht zur Beschwerdeerhebung gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG gegen einen Bescheid, mit dem einem Antrag auf Autorisierung als private Überwachungsstelle für das Dampfkesselwesen iSd zitierten Bestimmung nicht stattgegeben wurde, nicht ableiten (Hinweis E 9.10.1984, 84/04/0163).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040312.X01

Im RIS seit

27.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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