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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Aus Art 48, Abschn 4, Abs 1 VEG läßt sich ein subjektiv-öffentliches Recht zur Beschwerdeerhebung gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG gegen einen Bescheid, mit dem einem Antrag auf Autorisierung als private Überwachungsstelle für das Dampfkesselwesen iSd zitierten Bestimmung nicht stattgegeben wurde, nicht ableiten (Hinweis E 9.10.1984, 84/04/0163).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040312.X01Im RIS seit
27.02.1991