RS Vwgh 1991/2/27 90/04/0204

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Veröffentlicht am 27.02.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §87 Abs2;

Rechtssatz

Daß ein Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen des handelsrechtlichen Geschäftsführers des Gewerbeberechtigten durch freiwillige Haftungsübernahme des Geschäftsführers zugunsten eines Dritten zustande gekommen ist, ist nicht tatbestandsmäßig iSd § 13 Abs 3 zweiter Halbsatz GewO 1973.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040204.X01

Im RIS seit

27.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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