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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Rechtssatz
Daß ein Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen des handelsrechtlichen Geschäftsführers des Gewerbeberechtigten durch freiwillige Haftungsübernahme des Geschäftsführers zugunsten eines Dritten zustande gekommen ist, ist nicht tatbestandsmäßig iSd § 13 Abs 3 zweiter Halbsatz GewO 1973.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040204.X01Im RIS seit
27.02.1991Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009