RS Vwgh 1991/2/27 90/03/0190

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Veröffentlicht am 27.02.1991
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Index

95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

EichstempelV §1 Abs4;
MEG 1950 §36;

Rechtssatz

Die Plombennummer 157/87/762 läßt keinen sicheren Rückschluß darauf zu, wann tatsächlich die letzte Eichung erfolgt ist. (Jahreszeichen sollen die letzten drei Ziffern der Jahreszahl sein).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030190.X04

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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