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95/02 Maßrecht EichrechtNorm
EichstempelV §1 Abs4;Rechtssatz
Die Plombennummer 157/87/762 läßt keinen sicheren Rückschluß darauf zu, wann tatsächlich die letzte Eichung erfolgt ist. (Jahreszeichen sollen die letzten drei Ziffern der Jahreszahl sein).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030190.X04Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014