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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Das Rechtsschutzbedürfnis ist Prozeßvoraussetzung auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren, was sich daraus ableiten läßt, daß das Verfahren nach Klaglosstellung einzustellen ist (Hinweis B 19.12.1990, 90/03/0274).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989030200.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015