RS Vwgh 1991/2/27 90/01/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0112 E 6. Februar 1989 VwSlg 12856 A/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Die Weiterleitung von bei einer unzuständigen Behörde eingelangten Anbringen an die zuständige Stelle oder die Verweisung des Einschreiters an diese iSd § 6 Abs 1 letzter Satz AVG kommt nur dann in Betracht, wenn es im Zeitpunkt der Weiterleitung des Ansuchens tatsächlich eine Stelle gibt, die zur Entscheidung über das Anbringen des Einschreiters zuständig ist; andernfalls hat die Behörde das Anbringen zurückzuweisen (Hinweis auf E 21.12.1979, 2551/76).

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010005.X02

Im RIS seit

27.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten