RS Vwgh 1991/2/27 90/03/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
LuftfahrtG 1958 §141 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Nach § 141 Abs 3 LuftfahrtG sind nur solche Maßnahmen aufzuerlegen, die zur Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt erforderlich sind. Einem Bescheid nach dieser Bestimmung muß daher entnommen werden können, welche Maßnahme auferlegt wird; weiters muß aus dem Bescheid hervorgehen, wieso gerade die betreffende Maßnahme zur Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt erforderlich sei (hier: "Markierung" von "Hubschrauberabstellflächen").

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030246.X01

Im RIS seit

27.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten