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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/06/0160Rechtssatz
Die Gemeinde, aber auch die anderen Parteien des Verfahrens sind an die die Aufhebung tragenden Gründe des aufsichtsbehördlichen Bescheides gebunden - gleichbleibende Sachlage und Rechtslage vorausgesetzt. Diese Bindung erstreckt sich nach der Rsp auch auf die Aufsichtsbehörde selbst und auf den VwGH (Hinweis E VS 22.10.1971, 1430/69, VwSlg 8091 A/1971).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060141.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010