RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0246

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §308 Abs1;

Rechtssatz

Auch dann, wenn wegen des Bestandes zweier pensionsversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse Beiträge gezahlt wurden, die die jeweilige Höchstbeitragsgrundlage überstiegen, gebührt für diese Zeit kein höherer Überweisungsbeitrag, weil § 308 Abs 1 ASVG eine von Beitragshöhe und Zahl der Beschäftigungsverhältnisse unabhängige pauschale Berechnung desselben vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080246.X01

Im RIS seit

09.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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