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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §308 Abs1;Rechtssatz
Auch dann, wenn wegen des Bestandes zweier pensionsversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse Beiträge gezahlt wurden, die die jeweilige Höchstbeitragsgrundlage überstiegen, gebührt für diese Zeit kein höherer Überweisungsbeitrag, weil § 308 Abs 1 ASVG eine von Beitragshöhe und Zahl der Beschäftigungsverhältnisse unabhängige pauschale Berechnung desselben vorsieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080246.X01Im RIS seit
09.01.2002