RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0332

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Abtretung der Beschwerde an den VfGH für den Fall ihrer Abweisung durch den VwGH ist im B-VG nicht vorgesehen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080332.X03

Im RIS seit

05.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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